Generalkonferenz hebt Verbot auf

Methodisten: Homosexuelle Personen dürfen ordiniert werden

Bei vielen war die Freude nach der Abstimmung gross.
Die methodistische Kirche hat das 40 Jahre alte Verbot der Ordination von offen homosexuellen Personen während ihrer Generalkonferenz in North Carolina aufgehoben.

Demnach hat die Generalkonferenz ohne Debatte im Plenum das bisher geltende Verbot aufgehoben, Personen zu ordinieren, die «bekennende praktizierende Homosexuelle» sind. Die Delegierten an der Generalkonferenz in Charlotte, North Carolina/USA, hätten während der Plenarsitzung am Vormittag des 1. Mai dieser Änderung im Rahmen des «Konsenskalenders» zusammen mit einem Paket von 22 weiteren Regelungen zugestimmt. Dieses Verfahren ermögliche es, im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens mehrere Vorlagen und Beschlussanträge gemeinsam zu verabschieden, ohne dass darüber diskutiert werde. Voraussetzung dafür sei, dass solche Konsensvorlagen vom entsprechenden Ausschuss eine überwältigende Zustimmung erhielten und keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Verfassung hätten, so die EMK. Die Zustimmung zur Abschaffung des Ordnungsparagrafen sei bei 93 Prozent gelegen (692 : 51 Stimmen).

Gemischte Reaktionen

«Das Ergebnis wurde mit Beifall, aber nicht mit überbordendem Jubel aufgenommen. Mit Eintritt in die Pause trafen sich am Übergang zwischen Plenum und Zuschauerbereich Menschen, die ihrer Freude über dieses Ergebnis Ausdruck verliehen. Mit Tränen in den Augen, Umarmungen und ungläubigem Staunen reagierten viele Delegierte und Zuschauer:innen auf dieses Geschehen», so die EMK.

Für die Zentralkonferenzen, Kirchenregionen ausserhalb der Vereinigten Staaten, tritt demnach der Beschluss nach zwölf Monaten in Kraft oder nach der nächsten Tagung der jeweiligen Zentralkonferenz.

Tränen und ungläubiges Staunen

Für die methodistische Kirche in der Schweiz habe diese Entscheidung keine direkte Auswirkung, weil die entsprechenden Verbote hier nicht in die geltende Kirchenordnung übernommen worden seien.

Dennoch sei der Beschluss und die weiteren dazugehörigen Regelungen für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, zu der auch die methodistische Kirche in der Schweiz gehört, sehr bedeutsam. Die Delegierten der Zentralkonferenz könnten nun für ihr jeweiliges Gebiet und sogar für die einzelnen Jährlichen Konferenzen (Kirchenparlamente, die ein oder mehrere Länder umfassen) Regelungen treffen, die den sehr unterschiedlichen kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Situationen dieser Länder Rechnung tragen würden. Das umfasse Gestaltungsmöglichkeiten für Trauungsliturgien und für die Ordination zum pastoralen Dienst. Für Zentralkonferenzen erlangt der jetzt gefasste Beschluss laut EMK erst Gültigkeit, wenn sie im Rahmen ihrer nächsten Zentralkonferenztagung die jetzt bei der Generalkonferenz gefassten Beschlüsse in Kraft setzen.

Generalkonferenz

Die Generalkonferenz ist das oberste Leitungsgremium der weltweiten Methodistenkirche - United Methodist Church (UMC). Die Konferenz kann das Kirchenrecht revidieren und Resolutionen zu aktuellen moralischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen verabschieden. Sie genehmigt auch Programme und Budgets für kirchenweite Aktivitäten.

In Afrika, Europa und auf den Philippinen bilden die Jährlichen Konferenzen (Kirchenparlamente) einer grösseren Region sogenannte Zentralkonferenzen. Die an eine Zentralkonferenz entsandten Delegierten sind zu gleichen Teilen Laien und pastorale Mitglieder. Die Zentralkonferenz bildet eine administrative Einheit, welche die gemeinsame Arbeit und Mission koordiniert und auch ihren Bischof oder ihre Bischöfin wählt. Die Jährliche Konferenz Schweiz-Frankreich-Nordafrika ist Teil der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa (ZK MSE). Seit 2022 leitet Bischof Stefan Zürcher (Zürich) die ZK MSE.

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Datum: 07.05.2024
Quelle: APD

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