Genügt das schon?

Bundesrat will Kinder vor Killergames und Gewaltfilmen schützen

Der Bundesrat will Kinder besser vor Gewaltdarstellungen in der Film- und Videobranche schützen. So weit so gut. Ein besserer Schutz vor Porno-Angeboten im Netz, wie es Nationalrat Nik Gugger im Mai forderte (Livenet berichtete), ist leider nicht vorgesehen.
Smartphone
Nik Gugger (Bild: Twitter)

«Kinder und Jugendliche sind heute ungenügend geschützt», stellte Bundesrat Berset am Freitag fest, als er einen Gesetzesentwurf vorstellte, der Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Video-on-demand-Anbieter verpflichten soll, ein Mindesalter für ihre Angebote einzuhalten.

Selbstregulierung, trotz schlechter Erfahrungen

Bislang setzt der Bundesrat auf eine Selbstverpflichtung der Branche, die aber – wie zu befürchten war – schlecht funktioniert. Testkäufe zeigten, dass der Schutz nur in jedem zweiten Fall funktioniert. Neu sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Filme und Videos nach Alter klassifiziert und mit Hinweisen auf Inhalt wie Sex oder Gewalt versehen werden, wie die NZZ vom 12. September vermeldet. Die Formulierung der Regeln im Detail wird aber wiederum der Branche überlassen, und sie soll diese auch selbst kontrollieren.

Druck der Branche

Weshalb der Bundesrat wiederum auf die Selbstregulierung setzt, ist sein Geheimnis. Er hat bislang noch nicht einmal das europäische Bewertungssystem Pegi für die Schweiz eingeführt. Ebenso wenig hat er suchtmachende Spiele einbezogen. Ursache dafür dürfte einerseits der Widerstand der Branche sein, die Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern geltend macht, aber auch mögliche Kritik an einer Aufblähung des Beamtenapparats. Er setzt daher auf eine europäische Lösung mit einheitlichen Regeln, die es aber noch nicht gibt.

Fachleute aus dem Bereich Jugendschutz kritisieren daher den Gesetzesentwurf. So der Medienpädagoge Joachim Zahn, der in der NZZ feststellt: «Wenn die Video- und Filmbranche den Jugendschutz weitgehend selber regelt, wird das eine sehr zahme Angelegenheit.»

Ein wichtiges Anliegen, aber ...

Die Online Angebote kontrolliert der Bund selbst, setzt sich dabei aber enge Grenzen. «Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Pornografie im Internet ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen», schreibt er in seiner Antwort auf die Motion von Nik Gugger (EVP) vom 6. Mai. Er nennt aber zahlreiche Gründe, weshalb dies sehr schwierig sei: Gegenüber Internetplattformen in der Schweiz könne das Verbot zwar rechtlich durchgesetzt werden. Im Ausland bereite die Durchsetzung jedoch Schwierigkeiten. Die Strafbarkeit eines Verhaltens werde nämlich nicht in allen Ländern gleich beurteilt. Zudem könnten die betroffenen Unternehmen leicht ihren Sitzstaat wechseln, um einer Verfolgung auszuweichen.

Dringender Handlungsbedarf

Nik Gugger lässt diese Ausreden nicht gelten und stellt fehlenden Willen fest. Er verweist auf den deutschen Jugendschutz, der Anbietern wie Pornhub unlängst mit Netzsperre gedroht und die Betreiber aufgefordert hat, die Seiten so aufzubereiten, dass die Inhalte nur noch Erwachsenen zugänglich sind. Für Jugendmedien-Schützer Tobias Schmid macht es wenig Sinn «wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren».

Zum Thema:
Ein Livenet-Engagement: «Porno-frei»-Konferenz: Wir sprechen darüber!
Ein Tabu brechen: «Porno-frei»: Wege aus der Pornosucht
Endlich frei!: Wenn Pornografie zur Sucht wird

Datum: 15.09.2020
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

Werbung
Livenet Service
Werbung