Kanton Bern

«Behutsame Entflechtung» von Kirche und Staat beginnt

Im Kanton Bern endet eine Ära: Ab dem 1. Januar 2020 stellt nicht mehr der Staat die Pfarrerinnen und Pfarrer an, sondern das tun wieder die Kirchen. Diese Übergabe der Verantwortung feierten Kanton Bern und Kirchen bereits Mitte Dezember im Berner Münster.
Berner Altstadt mit Münster

Die bernische Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektorin Evi Allemann sprach an der Feier von einem «historischen Moment» in der Beziehung zwischen Kirche und Staat. Es sei auch der Anfang einer neuen Partnerschaft.

Mehr Freiheit für die Kirchen

Laut einer Mitteilung von Allemanns Direktion bedeutet die neue Regelung insbesondere mehr Freiheit für die Kirchen: Sie können wieder selber bestimmen, wo und wie genau die 600 Geistlichen eingesetzt werden. Allemann sprach von einer «behutsamen Entflechtung des Verhältnisses» zwischen Kirche und Staat.

Einer der nächsten Schritte werde sein, ein religionspolitisches Monitoring aufzubauen, kündigte Allemann weiter an. Dies, um einen möglichst umfassenden Überblick über die Religionslandschaft im Kanton Bern zu erlangen.

Kanton Bern zahlt trotzdem weiter

Grundlage für Entflechtung des Verhältnisses von Kirche und Staat ist das neue bernische Landeskirchengesetz. Der bernische Grosse Rat hatte es im vergangenen Jahr genehmigt. Es tritt auf den 1.1.2020 in Kraft und sieht vor, dass die finanziellen Mittel für die Entlöhnung der Pfarrer bis 2025 im bisherigen Umfang vom Kanton kommen.

Die evangelisch-reformierte Kirche erhält dafür jährlich 60 Millionen Franken, die römisch-katholische zwölf Millionen Franken und die christkatholische Kirche 470'000 Franken. Auch das Gehalt des jüdischen Rabbis bezahlt weiterhin der Kanton Bern.

Verpflichtung wegen Einzug von Kirchengütern

Ab 2026 richtet dann der Kanton Bern den Kirchen einen Sockelbeitrag zur Wahrung historischer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Kirchengüter aus. Anfang 19. Jahrhundert hatte der Kanton Bern Kirchengüter eingezogen und verpflichtete sich im Gegenzug, die Geistlichen zu entlöhnen.

Eine Arbeitsgruppe wies 2015 nach, in welchem Umfang dieser Einzug von Kirchengütern auch heute noch eine finanzielle Verpflichtung des Kantons Bern darstellt. Der Kanton Bern wird den Landeskirchen künftig auch einen Beitrag für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse ausrichten.

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Datum: 31.12.2019
Quelle: kath.ch / sda

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