Wegen Negativ-Schlagzeilen

Keine Läderach-Schoggi mehr bei der Swiss

Zu deutlich zu christlichen Überzeugungen zu stehen, kann wirtschaftlich schaden: Nach zehn Jahren hat die Swiss ihre Zusammenarbeit mit dem Edel-Schokoladenhersteller Läderach beendet.
Läderach Shop in Zürich (Bild: Wikpedia / Autor: bigbirdz)
Johannes Läderach ist Verkaufsleiter im Glarner Familienbetrieb.

Wer SWISS fliegt, kennt sie: die kleine Pralinen-Box mit Schoggi der Firma Läderach. Die Qualität der Schokolade ist hervorragend und aus fairem Handel. Jetzt hat die Fluglinie die Partnerschaft mit dem Schoko-Hersteller aus Ennenda GL gekündigt.

Grund: Negativ-Propaganda

Nach Informationen des «Beobachters» sollen Negativ-Schlagzeilen wie «Der Schoggi-König kämpft gegen Abtreibung und Homosexuelle» sein. Firmenchef Johannes Läderach und sein Vater, Verwaltungsratspräsident Jürg Läderach, treten als überzeugte Christen für den Schutz des Lebens und für Ehe und Familie ein, was einige Kreise offenbar nicht goutieren: In verschiedenen Läderach-Filialen kam es durch Linksextreme zu Buttersäure-Angriffen, Boykottaufrufen durch die Jusos und «vereinzelten Verunglimpfungen von Mitarbeiterinnen» (BLICK).

«Nulltoleranz, was Diskriminierung betrifft»

Läderach hat über 1'000 Mitarbeitende in 14 Ländern und bedauert das Ende der Zusammenarbeit. «Bei Läderach haben wir eine Nulltoleranz, was Diskriminierung betrifft, egal, aus welchem Grund», zitiert der BLICK Patrick Th. Onken. Weder finanziell noch sonst in einer Art sei die Firma politisch oder religiös engagiert, und weder der Firmenchef noch Betriebsangehörige seien homophob oder frauenfeindlich. Das sah die Swiss, die beim Kabinenpersonal einen hohen Homosexuellen-Anteil hat, offenbar anders, auch wenn sie eine halbherzige Erklärung nachschob («Grundsätzlich sind für die Auswahl eines Lieferanten die Qualität, verschiedene wirtschaftliche Aspekte sowie der Markenfit ausschlaggebend»).

Wer am schrillsten schreit …

Das Online-Portal MoneyCab weist in einem Kommentar zum Verhalten der Swiss darauf hin, «wie weit das Diskriminierung-Gesetz, falls es konsequent angewendet würde, in die eigene Meinungs-, Glaubens- und Handelsfreiheit eingreifen könnte». Die Verfassung der Schweiz schütze alle Menschen davor, diskriminiert zu werden. «Die Ergänzung des Gesetzestextes um jede Gruppe, die sich benachteiligt fühlt, scheint mir jedenfalls eine höchst unbefriedigende Lösung», fährt der Kommentator fort, «zumal dies offensichtlich in der Praxis dann wenig Schutz bietet vor Verlust eines Auftrages, nur weil man seiner religiösen Auffassung Ausdruck verleiht.»

Paradebeispiel für Diskriminierung

Der Kommentar weist auf die grundlegende Problematik des vielstrapazierten Begriffes «Diskriminierung» hin: «Dumm nur, dass Diskriminierung nicht nur für diejenige Gruppe gilt, die gerade die meiste mediale Aufmerksamkeit geniesst und sich am schrillsten zu Worte meldet. Sie gilt eben auch für religiöse Menschen. Man mag die religiösen Ansichten Läderachs für krude und antiquiert halten, ihm deswegen und wegen negativer Presse den Vertrag zu künden ist ein Paradebeispiel für Diskriminierung.»     

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Datum: 04.02.2020
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / BLICK / moneycab

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