Verschleppung des Verfahrens

Madrid: Busse von 20'001 Euro widerrufen

Elena Lorenzo war wegen angeblicher «Konversionstherapien» für Homosexuelle zu einer hohen Strafe verurteilt worden. Jetzt hat das oberste Gericht von Madrid die Busse als nichtig erklärt – wegen Verfahrensfehlern.    
Elena Lorenzo (Bild: Screenshot Youtube)

Elena Lorenzo, ihres Zeichens persönlicher Coach, war im September 2019 von der Madrider Stadtverwaltung zu einer Busse von 20'001 Euro verurteilt worden, weil eine LGBTQI-Aktivistengruppe sie beschuldigt hatte, angebliche «Heilungstherapien für Homosexualität» anzubieten. Die Anzeige war im Jahr 2016 erfolgt, kurz nachdem ein neues LGBTQI-Gesetz in Kraft getreten war. Elena Lorenzo hatte immer festgehalten, dass sie nie «Heilungstherapien» angeboten habe, sondern lediglich Menschen begleite, die selbst wünschten, «ihre Homosexualität hinter sich zu lassen».

Zu lange Frist

Die Verurteilung wegen «Anbietens von Konversionstherapien mit dem Ziel, die sexuelle Orientation oder die Gender-Identität zu verändern» erfolgte im Jahr 2019, volle 31 Monate nach der Anklage. Die «Vereinigung christlicher Anwälte», die Elena vertrat, klagte gegen diese lange Frist, und das Gericht gab ihnen nun Recht: Diese Verfahrensunregelmässigkeiten hätten «zu einer effektiven Hilflosigkeit für die Angeklagte und einer völligen Abwesenheit der ganzen Prozedur geführt» – Grund genug, das ganze Verfahren für ungültig zu erklären.

Der Gerichtsbeschluss geht auf die eigentliche Anklage nicht ein, sondern fokussiert sich nur auf Fehler in der formellen Abwicklung und die «ungerechtfertigten und unvernünftigen Zeitabstände», während derer die Ermittlungen offengehalten wurden.

«Ideologische Verfolgung»?

Die Präsidentin der Vereinigung christlicher Anwälte, Polonia Castellanos, erklärte zur Aufhebung der Busse: «Der ganze Prozess war ohne Angabe von Gründen auf fünf Jahre ausgedehnt worden (…). Das war ein klarer Fall von ideologischer Verfolgung durch die LGBTQI-Lobby, die von der Stadtverwaltung von Madrid unterstützt wurde.» Und sie fügte hinzu: «Jeder sollte das Recht haben, selbst zu entscheiden, wo er oder sie Hilfe sucht, und wir dürfen nicht zulassen, dass solche persönlichen Entscheidungen mit unverhältnismässigen Bussen bestraft werden.»

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Datum: 03.08.2021
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Evangelical Focus

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