Recht auf Abtreibung soll in Verfassung
Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron will das Recht auf Abtreibung in die französische Verfassung aufnehmen. Das kündigte der 45-Jährige am Mittwoch an. Eine entsprechende Änderung im Grundgesetz soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Anlass für die Ankündigung war eine Gedenkveranstaltung am Internationalen Frauentag für die französische Frauenrechtlerin und Anwältin Gisèle Halimi. Sie setzte sich für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Frankreich ein.
Bereits im November 2022 stimmten die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung mehrheitlich dafür, das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. 337 Abgeordnete stimmten für diesen Schritt, 32 Abgeordnete waren dagegen.
Macron äusserte am Mittwoch die Hoffnung, dass es in den «nächsten Monaten» zur Änderung der Verfassung kommen wird.
Zustimmung der Franzosen notwendig
In die Verfassung soll dann der Satz eingefügt werden: «Das Gesetz garantiert (…) den gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch.» Für eine endgültige Änderung der Verfassung ist jetzt noch die Zustimmung des Senats – und später der Bevölkerung – notwendig.
In Frankreich wurden Schwangerschaftsabbrüche 1975 per Gesetz legalisiert, in der Verfassung aber nicht erwähnt.
Dieser Artikel erschien zuerst bei PRO Medienmagazin.
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