Deutschland: Kabinett beschliesst Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Die Verordnung regelt den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der menschliche Embryonen bei der künstlichen Befruchtung ausserhalb des Mutterleibs auf bestimmte Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden.
Das Parlament hatte im Juli 2011 ein grundsätzliches PID-Verbot beschlossen, eine Anwendung der Gentests jedoch für wenige Ausnahmen zugelassen. Danach ist PID in Fällen zulässig, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Verordnung beschreibt nun die Anforderungen für die PID-Zentren und die Ethikkommissionen, die vor einer PID zu konsultieren sind.
Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Im Vorfeld hatten einige Bundesländer bereits Widerstand angekündigt. Auch Kirchen, Bundesärztekammer, Deutscher Ethikrat und Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen hatten die Verordnung kritisiert, weil sie über den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext hinausgehe. In der Rechtsverordnung werden beispielsweise bei der Zahl der PID-Zentren und der Ethikkommissionen keine Grenzen gesetzt. Das könnte nach Einschätzung von Kritikern zu einer Ausweitung der PID-Fälle und zu einem Kommissionstourismus führen.
Datum: 15.11.2012
Quelle: Livenet