Lockerungen per 19. April

In Kirchen darf bald wieder gesungen werden

Trotz der laut Bundesrat Berset «fragilen Situation», hat die Regierung neue Öffnungsschritte beschlossen. Die Lockerungen betreffen die Gastrobranche und kulturelle Anlässe. In Kirchen ist das Singen ab Montag, dem 19. April 2021 wieder erlaubt.
Lobpreis Leiterin
Alain Berset an der Pressekonferenz vom 14.04.2021

Die Lockerungen beziehen sich auf kulturelle Anlässe, die nun mit 50 Personen drinnen und 100 Personen im Freien erlaubt sind, sowie die Gastronomiebetriebe, die ihre Terrassen wieder öffnen dürfen. Auch Fitnesszentren, Museen und Kinos dürfen mit bestimmten Einschränkungen wieder öffnen.

Was ändert für die Kirchen?

Wie die Berner Zeitung BZ in ihrer Ausgabe vom 15. April 2021 berichtet, hat der Bundesratsentscheid auch Folgen für die Kirchen. Konkret werde das Singverbot aufgehoben: «Bisher profitierten Kirchen und andere religiöse Gruppierungen von einer Ausnahmeregel. Anders als etwa kulturelle Anlässe waren Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Diese Beschränkung bleibt. Damit gleichen sich die Bedingungen der Kirchen an jene der kulturellen Anlässe an, für welche neu im Innenbereich ebenfalls die 50-Personen-Limite gilt. Hingegen wird das bisher geltende Gesangverbot gestrichen. Das heisst: Die versammelte Glaubensgemeinschaft darf neu wieder Kirchenlieder singen, allerdings mit Masken. Ein Kirchenchor darf weiterhin nicht auftreten.»

Dies bestätige auch die Stellungnahme der Abteilung Kommunikation und Massnahmen BAG/EDI vom 14. April 2021, schreibt «Freikirchen Schweiz»-Präsident Peter Schneeberger. Er zitiert die entsprechende Antwort der Bundesbehörde im genauen Wortlaut: «Besten Dank für Ihre Anfrage. Für Gottesdienste gilt wie bisher max. 50 Personen. Weil das Gesangsverbot gestrichen wurde, darf die versammelte Glaubensgemeinschaft neu während der Messe wieder die Kirchenlieder singen (mit Maske). Ein Kirchenchor darf aber nicht auftreten, auch nicht ein professioneller Chor.»

Gültig ab übernächstem Sonntag

Die Singerlaubnis gilt, wie alle anderen Öffnungsschritte, erst ab Montag, dem 19. April 2021. Somit wäre Singen in den sonntäglichen Gottesdiensten erstmals wieder am 25. April möglich. Peter Schneeberger stellt ein neues FAQ-Dokument in Aussicht, das weitere Erklärungen zur konkreten Umsetzung der Gottesdienste nach diesem Bundesratsentscheid geben wird. Die Details zu den verschiedenen Lockerungen würden zur Zeit noch eruirt.

Weitere Dokumente:




Zum Thema:
Zum 1. März: Lockerungen und Singverbot
Verschärfte Massnahmen: Kirchliche Veranstaltungen noch teilweise erlaubt
Ethische Überlegungen: Dachverband «Freikirchen Schweiz» empfiehlt Covid-19-Impfung

Datum: 15.04.2021
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet

Werbung
Livenet Service
Werbung