Man trifft sich wieder virtuell

Kanton Bern verbietet Gottesdienste per sofort

Verschiedene Kantone haben bereits auf dieses Wochenende drastische Massnahmen getroffen, die auch den Gemeindealltag hart treffen: Im Kanton Bern gilt ab ein Versammlungsverbot für Anlässe mit mehr als 15 Personen. Der Präsident des Verbands «Freikirchen Schweiz», Peter Schneeberger, hat in einem Mail die Gemeindeleitungen über die Konsequenzen informiert. Livenet publiziert hier seine Mitteilung.
Pierre-Alain Schnegg verkündet weitere drastische Schutzmassnahmen.
Peter Schneeberger

«Liebe Freunde, verschiedene Kantone habe heute schwerwiegende Massnahmen getroffen, die den Gemeindealltag schwer einschränken. Folgende Kantone (Aufzählung nicht vollständig) haben ein Versammlungsverbot sowohl im privaten, wie auch in öffentlichen Einrichtungen oder in der Öffentlichkeit draussen beschlossen. Diese Massnahmen gelten vorläufig für vier Wochen (Kanton Bern) oder bis Ende November 2020:

  • Kanton Bern
    Private und öffentliche Versammlungen oder Treffen von mehr als 15 Personen werden ab 24.10.2020 verboten. Die neuen Regeln gelten ab Freitag um Mitternacht. Gottesdienste sind dementsprechend schon für dieses Wochenende mit mehr als 15 Personen verboten. Veranstaltungen (Hochzeiten) im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen am Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden.
  • Kanton Fribourg
    Hier sind nur private Treffen/Veranstaltungen und Treffen im öffentlichen Raum draussen betroffen. Private Treffen dürfen nur bis zu 10 Personen stattfinden. Dieses Verbot gilt nicht für Ereignisse wie politische, kulturelle und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen. Gottesdienste sind im Kanton Fribourg also nicht betroffen.
  • Kanton Wallis
    Private und öffentliche Versammlungen oder Treffen von mehr als 10 Personen werden verboten. Alle Treffen oder Veranstaltungen unter der obengenannten Personenanzahl sind unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsvorschriften möglich. Für Beerdigungen gelten diese Personeneinschränkungen nicht. Es gilt jedoch Maskenpflicht.

Die anderen Kantone werden wohl bis am Mittwoch, 28. Oktober 2020 abwarten (vor allem Zürich) und dann die Entscheide des Bundesrates umsetzen.

Weitere aktuelle Infos findet man auf der Webseite des Schweizer Fernsehens SRF

Wieder auf virtuelle Gottesdienste umstellen

Die Massnahmen bedeuten für die Gemeinden wieder umstellen auf virtuelle Gottesdienste. Für das Aufzeichnen von Gottesdiensten dürfen je nach kantonaler Vorgabe 10 (z.B. Wallis) bis 15 Personen (Bern) anwesend sein.

Bitte beachtet den Pandemieplan. Eine Word Datei kann auf der Webseite des Freikirchenverbands «Freikirchen Schweiz» heruntergeladen und für die jeweilige Gemeinde angepasst werden.

«Müssen akzeptieren, dass wir nicht alles in der Hand haben»

Mir tut die ganze Situation leid. Sie schränkt uns massiv ein. Ein bisschen geht es mir schon wie Thomas Steffen, dem Kantonsarzt von Basel- Stadt, dass es nun sehr viel Mut und Durchhalten braucht: 'Indem wir alles gut machen wollen, produzieren wir möglicherweise zusätzliches Leid. Wir müssen akzeptieren, dass wir nicht alles in unserer Hand haben und auf dieser Basis mit dem Wohl der Menschen vor Augen die nötigen Massnahmen treffen.'

Ich erachte den Halt in Jesus Christus als mehr als genügend stark, um auch diese Herausforderung gut zu meistern. Und ich möchte aufrufen zu einer erfrischenden Diensthaltung für unsere Mitmenschen und ein freundliches Erzählen der guten Botschaft - Jesus lebt!

Aufruf an Christen in anderen Kantonen

Liebe Freunde aus den anderen Kantonen. Bitte schränkt eure Kontakte ein. Aus meinen Rückmeldungen aus den Gemeinden sehe ich, dass die Ansteckungen nicht über den Gottesdienst passieren, sondern bei informellen Treffen, Arbeitssitzungen, gemeinsamen Essen oder Kleingruppen.»

Ich werde am Mittwoch, 28. Oktober 2020, nach der Bundesratspressekonferenz wieder informieren.»

AHAL weiter in Freikirchen einhalten

Dies die Mitteilung des Freikirchen-Verbandspräsidenten Peter Schneeberger. Er verweist allgemein weiter auf die AHAL-Regeln für Freikirchen und deren Veranstaltungen: 

A - Abstand halten
H - Hygienevorschriften einhalten
A - Alltagsmasken tragen (für alle freikirchlichen Anlässe)
L - Lüften

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Datum: 23.10.2020
Autor: Florian Wüthrich / Peter Schneeberger
Quelle: Livenet / Freikirchen Schweiz

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