Pünktlich auf Pfingsten

Freude über die Wiedereröffnung der Gottesdienste

Nun dürfen in der Schweiz ab dem 28. Mai 2020 wieder Gottesdienste in Kirchen gefeiert werden. Das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebene Rahmenschutzkonzept enthält zwar gewisse Knacknüsse. Doch die Freude überwiegt, dass die Zusammenkünfte nach 13 Wochen wieder stattfinden können und dass damit auch das Grundrecht der Religionsfreiheit wieder voll gewährleistet ist. Die bestehenden Schutzkonzepte für Landes- und Freikirchen werden jetzt nach den Vorgaben des BAG-Rahmenschutzkonzeptes angepasst.
Hochgestreckte Hand

An einem Treffen des Schweizerischen Rats der Religionen mit Bundesrat Alain Berset konnten die Religionsgemeinschaften den Wunsch einbringen, bald wieder Gottesdienste durchzuführen (Livenet berichtete). Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES ist mit Gaststatus im Rat der Religionen vertreten. Jean-Luc Ziehli, der als Präsident der SEA-RES am Treffen teilnahm, zog ein positives Fazit: «Der Bundesrat brachte eine grosse Wertschätzung und das Bewusstsein für die Bedeutung der Religion in der Gesellschaft zum Ausdruck. Wir haben unsererseits Anerkennung ausgedrückt, zum ersten Mal ebenfalls an den gemeinsamen Tisch eingeladen worden zu sein.»

Knacknüsse in der Umsetzung

Das Bundesamt für Gesundheit hat für die Kirchen ein eigenes Rahmenschutzkonzept erarbeitet. Dieses sieht zum Beispiel vor, dass man keine Kollekten weiterreichen oder das Abendmahl vorläufig vermieden werden soll. Zudem soll auf das gemeinsame Singen vorerst verzichtet werden, um die weiteren wissenschaftlichen Entwicklungen abzuwarten.

Immerhin sind Orgel- oder Instrumentalmusik zulässig. Das heisst, dass Musiker mit genügend Abstand spielen können. Positiv ist ausserdem, dass besonders gefährdete Personengruppen nicht ausgeschlossen werden sollen. Man soll sie ermutigen, sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen. Die Teilnahme ist für diese Risikogruppen eine individuelle Entscheidung.

Ideale Voraussetzungen für die Rückverfolgung

Die SEA-RES wünschte nicht in erster Linie eine rasche, sondern eine nachhaltige Öffnung des kirchlichen Lebens. Es basiert auf Vertrauen, Nachhaltigkeit und auch Nachverfolgbarkeit. Das «Physical Distancing» wurde wochenlang eingeübt und ist im Rahmen einer christlichen Veranstaltung umsetzbar. Die Nachverfolgung ist gegeben: Die Kirchen können durch ihre Nähe und Gemeinschaft die Daten bei möglichen Ansteckungen gewährleisten.

Ein verantwortungsvoller Weg zurück in die Normalität

Die SEA-RES schätzt die Arbeit des Bundesrates und hat die Weisungen in aller Form nachvollzogen. Sie ist überzeugt, dass Dank des Schutzkonzeptes ein verantwortungsvoller Weg zurück in die Normalität beschritten werden kann und die Wiederaufnahme von Gottesdiensten kein unverhältnismässiges Risiko für die Gesellschaft darstellt.

Diese Rückkehr zur Normalität entspricht einem zunehmenden Bedürfnis. Kirchen haben die Möglichkeit, Menschen in traumatischen Verhältnissen, die durch Armut, Kurzarbeit, Arbeitsverlust, Einsamkeit oder Druck in der Familie entstanden sind, mit ihrem sozialen Gefüge beizustehen.

Livenet-Talk: «Bald wieder Gottesdienst: Sind wir bereit dafür?»

Zur Frage nach der Öffnung der Gottesdienste führte Livenet einen Livenet-Talk mit folgenden Gästen durch:
- Peter Schneeberger, Präsident
«Freikirchen Schweiz»
- Daniela Baumann, Medienverantwortliche SEA
- Stefan Schweyer, Professor für Praktische Theologie an der STH Basel
- Phil Sternbauer, Pastor ICF Mittelland

Hier können Sie diesen Talk in voller Länge anschauen:


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Datum: 21.05.2020
Autor: Daniela Baumann
Quelle: Schweizerische Evangelische Allianz SEA

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